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ArtenBartagame

Bartagame

Pogona vitticeps

Tagaktiv, zutraulich und darum beliebt. Ihr Bedarf an starkem Licht, UVB und einem heissen Sonnenplatz wird regelmässig unterschätzt.

Gruppe
Echse
Einordnung
Einsteiger
Herkunft
Australien
Bartagame (Pogona vitticeps)
Foto: Photograph: Frank C. Müller, Baden-Baden, Wikimedia Commons, CC BY-SA 2.5

Wo die Art herkommt

Weltregion
Australien
Länder
Zentrale und östliche Gebiete Australiens
Lebensraum
Trockene Savannen, Halbwüsten, Buschland und lichte Wälder

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
Fläche vor Höhe: ein bodenorientiertes Terrarium mit grosser nutzbarer Grundfläche.
Temperatur
Sonnenplatz 40–45 °C, Umgebung 28–32 °C, kühle Ecke 25 °C, nachts 20–22 °C.
Luftfeuchtigkeit
30–40 %, trocken.
Licht
Starkes UV-B über dem Sonnenplatz, zwölf bis vierzehn Stunden. Ohne UV-B entsteht binnen Monaten Knochenschwund.
Bodengrund
Lehm-Sand-Gemisch, fest genug für stabile Grabgänge.
Einrichtung
Flache Steine unter dem Strahler, Wurzeln, Kletterast, mehrere Verstecke auf verschiedenen Temperaturstufen.
Wasser
Flache Schale; der Bedarf kommt grösstenteils über das Grünfutter.
Fütterung
Erwachsene zu vier Fünfteln Grünfutter, Jungtiere überwiegend Insekten. Kalk und Vitamin D3 nach Plan.
Verhalten
Tagaktiv, sonnt ausgiebig. Winken und Kopfnicken sind Verständigung unter Artgenossen.
Umgang
Wird meist gelassen hingenommen. Nie am Schwanz greifen.
Vergesellschaftung
Einzeln oder ein Männchen mit mehreren Weibchen bei viel Fläche. Zwei Männchen kämpfen bis zur Verletzung.
Gesundheit
Knochenschwund durch fehlendes UV-B und Verfettung durch zu viele Insekten sind die häufigsten Schäden.
Jahresverlauf
Winterruhe von acht bis zwölf Wochen bei 15–18 °C. Sie gehört zum Jahreslauf.
Sicherheit
Keine Bewilligung nötig. Strahler so anbringen, dass Verbrennungen ausgeschlossen sind.

Rechtslage in der Schweiz

Keine Bewilligung vorgesehen

Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen

Kein Sachkundenachweis vorgesehen

Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt

Kein CITES-Eintrag

Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen

Mindestmasse für das Gehege

Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 20 (Bartagamen): Grundfläche 5 × 4 Körperlängen, Höhe 4 Körperlängen. Die Grundfläche gilt für bis zu zwei Tiere; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 2 × 2 Körperlängen.

Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Kopf-Rumpf-Länge, also ohne Schwanz. Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.

Kopf-Rumpf-LängeMindestens
10 cm50 × 40 × 40 cm
15 cm75 × 60 × 60 cm
20 cm100 × 80 × 80 cm
25 cm125 × 100 × 100 cm
30 cm150 × 120 × 120 cm
40 cm200 × 160 × 160 cm

Vorübergehend darf ein Tier kleiner untergebracht werden: für Quarantäne, Behandlung, Eingewöhnung, Zucht und Aufzucht sowie für Winterruhe oder Trockenruhe.

Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben im Steckbrief oben beschreiben, wie das Gehege eingerichtet sein soll, nicht wie klein es sein darf.

Was das Gehege bieten muss

Artspezifische Wärme- und Lichtzonen, gegebenenfalls UV-B, geeigneter Bodengrund, Rückzug, Kletter- oder Grabmöglichkeiten, Wasser, Feuchtigkeit und natürliche Ruheperioden sicherstellen. Die Sozialstruktur der Art ist zu berücksichtigen.

Unterlagen

Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext.Mehr zur Rechtslage

Bartagame in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.

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