ArtenKornnatter
Kornnatter
Pantherophis guttatus
Die Kornnatter gilt als Einsteigerschlange. Zu Recht: Sie ist robust, gut zu beobachten und stellt keine ungewöhnlichen Ansprüche. Anspruchslos ist sie damit nicht.
- Gruppe
- Schlange
- Einordnung
- Einsteiger
- Herkunft
- Nordamerika

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Nordamerika
- Länder
- Südosten und zentrale Gebiete der USA
- Lebensraum
- Wälder, Felder, Buschland, felsige Gebiete und landwirtschaftlich geprägte Landschaften
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- Für ein adultes Tier ein langes, ausbruchsicheres Terrarium; in der Praxis üblich sind etwa 120 × 60 × 60 cm, bei grossen Tieren mehr. Frontöffnung, sichere Lüftung und vollständig verriegelte Kabel- und Türdurchführungen.
- Temperatur
- Wärmeplatz etwa 28–32 °C, warme Zone 25–28 °C, kühle Zone etwa 20–24 °C. Nachts darf es meist auf normale, sichere Raumtemperatur absinken. Alle Wärmequellen thermostatisch regeln.
- Luftfeuchtigkeit
- Meist mittlere Luftfeuchtigkeit; häufig etwa 50–70 %, mit guter Lüftung. Während der Häutung eine feuchte Rückzugbox anbieten statt das gesamte Terrarium dauerhaft nass zu halten.
- Licht
- Klarer Tag-Nacht-Rhythmus von ungefähr 12 Stunden. Helles Vollspektrumlicht und schwaches UVB sind sinnvoll, sofern Abstand und Abschattung korrekt gewählt werden.
- Bodengrund
- Mindestens mehrere Zentimeter grabfähige, staubarme Erde, Laub-/Rindenmischung oder anderes geeignetes Substrat. Keine aromatischen Nadelholzspäne.
- Einrichtung
- Mindestens je ein enges Versteck im warmen und kühlen Bereich, zusätzliche Deckung, stabile Äste, Korkröhren, Laub und erhöhte Ebenen.
- Wasser
- Stabile Wasserschale mit frischem Trinkwasser; sofort reinigen, wenn sie verschmutzt ist.
- Fütterung
- Passend grosse, vollständig aufgetaute Nager. Jungtiere häufiger, adulte Tiere in grösseren Abständen; Futtermenge anhand von Körperform, Gewicht und Aktivität anpassen.
- Verhalten
- Dämmerungs- und nachtaktiv, häufig neugierig und guter Kletterer. Regelmässiges ruhiges Erkunden ist normal.
- Umgang
- Kurz, ruhig und mit Unterstützung des ganzen Körpers. Nach Fütterung mindestens etwa 48 Stunden nicht handhaben.
- Vergesellschaftung
- Einzelhaltung ist die sichere Standardlösung.
- Gesundheit
- Gewicht, Häutung, Atmung, Maul, Haut und Kot dokumentieren. Atemgeräusche, Schleim, anhaltender Gewichtsverlust oder wiederholte Häutungsreste tierärztlich abklären.
- Jahresverlauf
- In der Heimtierhaltung ist eine Winterruhe nicht zwingend. Die Art stammt aus dem Südosten der USA und ruht dort zwei bis drei Monate. Wer sie nachstellt, kühlt über zwei Wochen auf 12–15 °C ab, hält acht bis zehn Wochen und wärmt ebenso langsam wieder an. Vorher zwei bis drei Wochen nicht füttern, damit kein Futter im Darm verbleibt und fault. Nur mit gesunden, gut entwickelten Tieren.
- Sicherheit
- Ausbruchsschutz besonders sorgfältig prüfen; Jungtiere entkommen durch sehr kleine Spalten.
Rechtslage in der Schweiz
Keine Bewilligung vorgesehen
Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen
Kein Sachkundenachweis vorgesehen
Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt
Kein CITES-Eintrag
Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen
Mindestmasse für das Gehege
Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung führt diese Art nicht auf. Bei den Schlangen etwa nennt die Tabelle nur Riesenschlangen sowie Gift- und gefährliche Trugnattern; für die übrigen steht dort keine Zahl.
Dann gilt Buchstabe K des Anhangs: Das Gehege muss so viel Raum bieten, dass die notwendigen Strukturen darin geeignet angeordnet werden können, um die Anforderungen der Art zu erfüllen. Als Richtschnur nennt die Verordnung Fachgutachten auf wissenschaftlicher Grundlage. Eine Zahl schätzen wir hier nicht: Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt.
Was das Gehege bieten muss
Ausbruchsicheres Terrarium, artspezifische Temperaturzonen, geeignete Feuchtigkeit, Rückzugsmöglichkeiten, Wasser, Bodengrund und gegebenenfalls Winter- oder Trockenruhe bereitstellen. Lebendfütterung ist nur unter den engen Voraussetzungen von Art. 4 Abs. 3 TSchV zulässig.
Unterlagen
Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Bei Import oder Ausfuhr gelten zusätzlich tierseuchen- und artenschutzrechtliche Bestimmungen.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext.Mehr zur Rechtslage
