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ArtenLeopardgecko

Leopardgecko

Eublepharis macularius

Der wohl meistgehaltene Gecko: dämmerungsaktiv, bodenbewohnend und überschaubar im Platzbedarf. Auch er braucht Wärmegefälle und mehrere Verstecke.

Gruppe
Gecko
Einordnung
Einsteiger
Herkunft
Süd- und Zentralasien
Leopardgecko (Eublepharis macularius)
Foto: George Chernilevsky, Wikimedia Commons, Public domain

Wo die Art herkommt

Weltregion
Süd- und Zentralasien
Länder
Afghanistan, Pakistan, Nordwestindien und angrenzende Regionen
Lebensraum
Trockene Graslandschaften, felsige Halbwüsten und steinige Buschgebiete

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
Bodenbewohner. Die Grundfläche entscheidet, die Höhe ist zweitrangig.
Temperatur
Warme Seite 32 °C am Boden, kühle Seite 24 °C, nachts 20–22 °C. Bodenwärme statt Strahler.
Luftfeuchtigkeit
40–50 %, dazu ein dauerhaft feuchtes Versteck.
Licht
Schwaches UV-B ist förderlich. Dämmerungsaktiv, keine starke Beleuchtung.
Bodengrund
Lehm-Sand-Gemisch, fest genug zum Graben. Loser Streusand kann verschluckt werden.
Einrichtung
Mindestens drei Verstecke auf verschiedenen Temperaturstufen, davon eines feucht. Flache Steine.
Wasser
Flache Schale, täglich frisch.
Fütterung
Insekten alle zwei bis drei Tage, mit Kalk und Vitaminen bestäubt. Erwachsene sparsamer.
Verhalten
Dämmerungs- und nachtaktiv, ruhig, wenig hektisch. Der Schwanz dient als Fettspeicher.
Umgang
Wird gut vertragen. Nie am Schwanz greifen. Er wird abgeworfen und wächst nur unförmig nach.
Vergesellschaftung
Einzeln oder ein Männchen mit mehreren Weibchen. Zwei Männchen kämpfen.
Gesundheit
Häutungsprobleme an Zehen und Augen bei zu trockener Haltung: Das feuchte Versteck verhindert sie.
Jahresverlauf
Kühlere Phase von acht Wochen bei 18–20 °C.
Sicherheit
Keine Bewilligung nötig.

Rechtslage in der Schweiz

Keine Bewilligung vorgesehen

Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen

Kein Sachkundenachweis vorgesehen

Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt

Kein CITES-Eintrag

Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen

Mindestmasse für das Gehege

Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 31 (Nachtaktive bodenbewohnende Geckos): Grundfläche 6 × 6 Körperlängen, Höhe 2 Körperlängen. Die Grundfläche gilt für bis zu zwei Tiere; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 2 × 2 Körperlängen.

Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Kopf-Rumpf-Länge, also ohne Schwanz. Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.

Kopf-Rumpf-LängeMindestens
8 cm48 × 48 × 16 cm
10 cm60 × 60 × 20 cm
12 cm72 × 72 × 24 cm
14 cm84 × 84 × 28 cm
20 cm120 × 120 × 40 cm

Vorübergehend darf ein Tier kleiner untergebracht werden: für Quarantäne, Behandlung, Eingewöhnung, Zucht und Aufzucht sowie für Winterruhe oder Trockenruhe.

Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben im Steckbrief oben beschreiben, wie das Gehege eingerichtet sein soll, nicht wie klein es sein darf.

Was das Gehege bieten muss

Artspezifische Wärme- und Lichtzonen, gegebenenfalls UV-B, geeigneter Bodengrund, Rückzug, Kletter- oder Grabmöglichkeiten, Wasser, Feuchtigkeit und natürliche Ruheperioden sicherstellen. Die Sozialstruktur der Art ist zu berücksichtigen.

Unterlagen

Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext.Mehr zur Rechtslage

Leopardgecko in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.

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