ArtenSarasins Gecko
Sarasins Gecko
Correlophus sarasinorum
Der weniger bekannte Verwandte des Kronengeckos: grösser, kräftiger und deutlich lebhafter. Er springt weit und ist beim Öffnen des Terrariums schnell draussen. Benannt ist er nach den Basler Naturforschern Paul und Fritz Sarasin.
- Gruppe
- Gecko
- Einordnung
- Fortgeschritten
- Herkunft
- Neukaledonien

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Neukaledonien
- Länder
- Süden der Hauptinsel Grande Terre
- Lebensraum
- Feuchte Wälder, in Bäumen und Sträuchern
Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- Hochformatig, Höhe vor Fläche. Die Tierschutzverordnung nennt für Sarasins Geckos kein Mindestmass. Richtschnur ist das deutsche Fachgutachten zur Reptilienhaltung von 1997: für ein Paar mindestens 6 × 6 × 8 Kopf-Rumpf-Längen, bei 14 cm also 84 × 84 × 112 cm.
- Temperatur
- 22–26 °C, nachts 18–20 °C. Über 28 °C wird kritisch.
- Luftfeuchtigkeit
- 70–80 %, abends sprühen.
- Licht
- Schwaches UV-B förderlich.
- Bodengrund
- Kokoshumus mit Laub.
- Einrichtung
- Korkröhren, viele Äste, dichte Bepflanzung.
- Wasser
- Tropfen an Blättern und eine Schale.
- Fütterung
- Fertigbrei für Fruchtgeckos zwei- bis dreimal wöchentlich, dazu Insekten.
- Verhalten
- Nachtaktiv, springt weit, lebhafter als der Kronengecko.
- Umgang
- Wenig geeignet: Die Tiere springen bei der ersten Gelegenheit weg.
- Vergesellschaftung
- Ein Paar. Männchen untereinander niemals.
- Gesundheit
- Robust; empfindlich gegen Wärme über 28 °C.
- Jahresverlauf
- Keine Winterruhe: Neukaledonien. Von Juni bis September eine kühlere Phase von acht bis zehn Wochen bei 20–23 °C tags und 16–18 °C nachts. Sarasins Gecko verträgt dauerhafte Wärme über 28 °C schlecht — die kühlere Jahreszeit ist für ihn Erholung, nicht Entbehrung.
- Sicherheit
- Keine Bewilligung nötig.
Rechtslage in der Schweiz
Keine Bewilligung vorgesehen
Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen
Kein Sachkundenachweis vorgesehen
Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt
Kein CITES-Eintrag
Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen
Mindestmasse für das Gehege
Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung führt diese Art nicht auf. Bei den Schlangen etwa nennt die Tabelle nur Riesenschlangen (Pythons und Boas), Giftnattern, Vipern und Grubenottern sowie einzelne giftige oder gefährliche Nattern; für die übrigen steht dort keine Zahl.
Dann gilt die allgemeine Regel in Anhang 2 (Buchstabe K): Das Gehege muss so gross sein, dass alles, was die Art braucht (Verstecke, Wärmeplatz, Kletteräste), sinnvoll angeordnet werden kann. Als Massstab nennt die Verordnung Fachgutachten auf wissenschaftlicher Grundlage. Eine verbindliche Zahl gibt es deshalb nicht. Die Richtwerte im Rechner stammen aus dem Fachgutachten von 1997. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt.
Was das Gehege bieten muss
Artgerechte Wärme- und Lichtzonen, gegebenenfalls UV-B, geeigneter Bodengrund, Rückzug, Kletter- oder Grabmöglichkeiten, Wasser und natürliche Ruheperioden sicherstellen.
Unterlagen
Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
